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Radverkehrsunfall VCÖ-Tipps: Damit Sie zu Ihrem Recht kommen! |
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„Guat is' gangen, nix is g'schehen!” Darauf lassen es Radfahrende zu oft unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beruhen. Verletzungen und Schäden werden oft erst Stunden nach dem Unfall bemerkt. Wer vom Unfallbeteiligten keine Daten hat, kommt in eine schwierige Situation.
Damit Sie im Fall des Unfalles zu Ihrem Recht kommen, gibt Ihnen der VCÖ folgende Tipps:
1. Unfall nicht leicht nehmen!
Viele Verletzungen sind auf den ersten Blick nicht erkennbar - deshalb unbedingt ins Unfallkrankenhaus oder in die Unfallstation zur Untersuchung gehen. Auch Abschürfungen, Prellungen, blaue Flecken sind Verletzungen.
2. Rettung und Polizei rufen
Wenn es Verletzte gibt, ist auf jeden Fall die Polizei zum Unfallort zu rufen. Bestehen Sie immer darauf, dass die Polizei die Unfallsituation aufnimmt. Dann werden die Namen der Beteiligten und deren Anschriften sowie die Unfallsituation von der Polizei festgehalten.
3. Gedächtnisprotokoll verfassen:
Die wichtigsten Daten über Hergang, Endlage der Fahrzeuge, Schäden der Fahrzeuge und die Daten der Zeugen notieren – wenn möglich noch am Unfallort.
4. Spontanaussagen vermeiden
Spontane Aussagen nach dem Unfall sollten vermieden werden, da wegen Unwissenheit oder Schock oft falsche Schuldeingeständnisse gemacht werden. Diese können das Unfallopfer in eine schwierige Situation bringen. Machen Sie Aussagen dann, wenn Sie vorbereitet und unaufgeregt sind, wenn Sie die Situation im Griff haben.
5. Daten und Rechnungen sammeln.
Name und Anschrift der Beteiligten und Zeugen notieren. Machen Sie Fotos von etwaigen Schäden am Fahrrad sowie eventuell sichtbaren Verletzungen. Die Ambulanzkarte, der Krankenbericht, die Taxi-Rechnungen, Fahrkarten für Öffentliche Verkehrsmittel, Rezepte, Kostenvoranschläge Reparaturkosten erleichtern es, die Höhe des Schadens festzustellen.
6. Unfall der Versicherung melden.
Der Unfall ist sofort der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung zu melden.
„Versichern Sie sich! Auch wenn Sie an das Gute im Menschen glauben, sollten Sie Ihre Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche besser einem mit Fahrradunfällen vertrauten Anwalt übergeben. So kommen Sie leichter zu Ihrem Geld! Der rechtzeitige Abschluss einer Versicherung, etwa der VCÖ-Nichtmotorisierten-Versicherung, sichert Ihnen die kostenlose rechtliche Vertretung im Ernstfall”, betont der Anwalt Dr. Josef Unterweger, der seit mehr als 20 Jahren Radfahrerinnen und Radfahrer in Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen vertritt.
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