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Sicher Radfahren
10 VCÖ-Tipps zum sicheren Radfahren
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Tipp 1: Regeln des Fahrzeugverkehrs verstehen und anwenden

Wer mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, muss die grundlegenden Regeln des Fahrzeugverkehrs kennen. Zum Beispiel ist es wichtig zu verstehen, dass es nicht „nur” eine Vorschrift, sondern sinnvoll und notwendig ist, sich auch mit einem Fahrrad vor Kreuzungen entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung einzuordnen.

Tipp 2: Sicherheit durch Kommunikation

Konflikte im Straßenverkehr sind unvermeidlich. Gefährlich sind Konflikte dann, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden. Nur durch Kommunikation werden Konflikte rechtzeitig erkennbar und sicher beherrschbar. Kommunikation heißt vor allem rechtzeitiges Einordnen, Handzeichen geben und sich vorhersagbar, weil den Verkehrsregeln entsprechend, verhalten. Daher gilt:
• Beim Linksabbiegen zurückschauen und ein deutliches Handzeichen geben, sowohl vor dem Einordnen als auch nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen.
• Handzeichen auch beim Abbiegen nach rechts oder beim Einordnen auf dem Rechtsabbiegestreifen.
• Dem oder der Wartepflichtigen in die Augen schauen! Der Blickkontakt gibt die Garantie nicht übersehen worden zu sein.

Tipp 3: Selbstbewusst Radfahren!

Unsicher Radfahren bedeutet oft, in entscheidenden Momenten falsch zu reagieren. Fahren Sie selbstbewusst, das erhöht Ihre Sicherheit.

Tipp 4: Sicherheitsabstand nach rechts einhalten

Wer mit dem Rad zu weit rechts fährt, lädt Autolenkende zu knappen und gefährlichen Überholmanövern ein. Zudem steigt das Risiko von Stürzen und von Zusammenstößen mit plötzlich auftauchenden Hindernissen, wie querenden Fußgängern oder Autos aus Hauseinfahrten. Beim Radfahren ist daher vom rechten Fahrbahnrand unbedingt ein Sicherheitsabstand von einem halben bis einem Meter einzuhalten. Vorsicht vor plötzlich geöffneten Autotüren! Der Sicherheitsabstand zu abgestellten Autos sollte mindestens einen Meter betragen.

Tipp 5: Fahrlinie beibehalten

Bei Busbuchten oder Parklücken nicht nach rechts ausweichen. Sie müssten sich sonst nach wenigen Metern wieder in den Verkehr einordnen. Das kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn der Abstand zu einem vorbeifahrenden Pkw oder Lkw zu knapp ist. Daher: So wie mit anderen Fahrzeugen auch beim Radfahren die gerade Fahrlinie beibehalten.

Tipp 6: Nie zwischen zwei Fahrstreifen einordnen

Wer zum Beispiel beim Linksabbiegen auf der Trennlinie zwischen Geradeausspur und Linksabbiegspur fährt, kann von rücksichtsvollen Lenkern und Lenkerinnen weder rechts noch links überholt werden. Beim Einordnen vor Kreuzungen daher stets eindeutig auf dem gewählten Fahrstreifen fahren!

Tipp 7: Nie rechts neben Lastwagen stehen bleiben

Bei Kreuzungen darf rechts vorgefahren werden. Aber Vorsicht: Rechts neben dem vorderen Ende eines stehenden Lastwagens stehen zu bleiben, kann gefährlich werden. Denn an dieser Stelle sind Radfahrende für die Lkw-Lenker nicht sichtbar. Beim Vorbeifahren an stehenden Kolonnen daher immer soweit nach vorne fahren, dass der Sichtkontakt mit dem Lenker oder der Lenkerin des vordersten Fahrzeuges gegeben ist.

Tipp 8: Für Sichtbarkeit bei schlechter Sicht und Dunkelheit sorgen

Nicht nur sehen, sondern auch gesehen werden. Darauf kommt es an. Deshalb sollte helle Kleidung getragen werden. Reflektoren nach vorne beziehungsweise nach hinten und reflektierende Reifen oder Speichenreflektoren sowie eine gut funktionierende Beleuchtung sind bei schlechter Sicht und Dunkelheit für die eigene Sicherheit unverzichtbar. Besonders empfehlenswert sind ein Vorder- und Rücklicht, das weiterleuchtet, wenn man stehen bleibt (etwa an Kreuzungen).

Tipp 9: Besondere Vorsicht auf Radwegen

Obwohl das Unfallrisiko auf Radwegen sehr hoch sein kann, vermitteln Radwege ein starkes Sicherheitsgefühl. Diese Scheinsicherheit ist gefährlich. Wer sich auf dem Radweg einer Kreuzung nähert, ist für Lenker und Lenkerinnen abbiegender Fahrzeuge zumeist nicht rechtzeitig erkennbar. Besonders bei Kreuzungen oder Hauseinfahrten ist daher Vorsicht geboten, da es hier zu zahlreichen Unfällen kommt.

Tipp 10: Vorsicht beim Verlassen von Radfahranlagen

Aufpassen heißt es, wenn eine „Radfahranlage”, also ein Radfahrstreifen oder ein Radweg endet. Radfahrende haben dann „anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr” den Vorrang zu geben. Liegt das Ende des Radfahrstreifens in einem Kreuzungsbereich, sind die herkömmlichen Vorrangregeln aufgehoben.

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